MV

From NoName e.V.
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Die nächste MV findet am 2013-11-21 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
    • Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
    • Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
    • Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
  4. Bericht des Vorstands
  5. Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
  6. Vereinskonto
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Wahl des 1. Vorstands
  9. Wahl des 2. Vorstands
  10. Wahl des Kassenwarts
  11. Wahl des Schriftführers
  12. Wahl des Kassenprüfers

Vereinskonto

Wir haben derzeit kein Vereinskonto. Der Grund dafür ist, dass die Bank, bei der wir bisher unser Konto hatten, zugemacht hat. Versuche, ein neues Konto zu eröffnen sind bisher daran gescheitert, dass wir keine Bank gefunden haben, die folgendes erfüllt:

  • Kostenlose Kontoführung für Vereine
  • HBCI Online-Banking
  • Bereit die Regelung "Für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 1000 € wird der Verein von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern vertreten."

Folgende Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen wurden bisher vorgeschlagen:

  • Kostenpflichtiges Konto einrichten
  • Satzungsänderungsvorschlag 1: Erweiterung der 1000 € Regel auf alle Rechtsgeschäfte (für jede Überweisung werden 2 Vorstandsmitglieder gebraucht)
  • Satzungsänderungsvorschlag 2: Abschaffung der 1000 € Regel (für jede Überweisung reicht 1 Vorstandsmitglied)

Satzungsänderungsvorschlag 1

Ersetze §10 Absatz 3 durch

   Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die KassenwartIn und der/die SchriftführerIn. Je zwei Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Diese Regelung gilt im Außenverhältnis.

Satzungsänderungsvorschlag 2

Ersetze §10 Absatz 3 durch

   Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die KassenwartIn und der/die SchriftführerIn. Ein Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Diese Regelung gilt im Außenverhältnis.