Beitragsordnung
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Stand: 2013-03-14
§1 Höhe der Beiträge
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum 15. eines jeden Monats fällig.
- Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.