Beitragsordnung
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Vorschlag (!) für die Beitragsordnung
§1 Höhe der Beiträge
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 €.
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
- Optional können Mitgliedsbeiträge auch jährlich im Voraus gezahlt werden. Bei Austritt aus dem Verein gilt jedoch Satzung §5.5 („Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.“)
- Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.