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Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.
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Streiche § 6 und ersetze durch:
Streiche § 6 und ersetze durch:
  Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein exklusives Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.
  Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.


== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
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Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
  §1 Höhe der Beiträge
  §1 Höhe der Beiträge
  Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.
   
1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
   
   
  §2 Fälligkeit/Zahlungsweise
  §2 Fälligkeit/Zahlungsweise
  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.
  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
   
   
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.

Revision as of 20:10, 8 March 2018

Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Protokollant für die MV bestimmen
  4. Bericht des Vorstands
    1. Bericht von der rgb2r
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  8. Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  9. Wahl des Vorstands
  10. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge

1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.

2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.


§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.