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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte | # Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte | ||
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# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge | # Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge | ||
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== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge == | == Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge == | ||
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden. | |||
Streiche § | Streiche § 6 und ersetze durch: | ||
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein exklusives Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss. | |||
== | == Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge == | ||
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden. | |||
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch: | |||
§1 Höhe der Beiträge | |||
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €. | |||
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise | |||
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig. | |||
und | 2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden. | ||
Revision as of 19:30, 8 March 2018
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Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.
Tagesordnungspunkte:
- Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Protokollant für die MV bestimmen
- Bericht des Vorstands
- Bericht von der rgb2r
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
- Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge
- Wahl des Vorstands
- Wahl des Kassenprüfers
Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.
Streiche § 6 und ersetze durch:
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein exklusives Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.
Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
§1 Höhe der Beiträge Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €. §2 Fälligkeit/Zahlungsweise 1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig. 2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.