MV: Difference between revisions
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(MV-Einladung 2015-11-26 geschrieben) |
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Die nächste MV findet am | Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt. | ||
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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte | # Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte | ||
# Feststellung der Beschlußfähigkeit | # Feststellung der Beschlußfähigkeit | ||
# | # Protokollant für die MV bestimmen | ||
# Bericht des Vorstands | # Bericht des Vorstands | ||
## Bericht von der rgb2r | |||
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane) | # Bericht des Kassenprüfers (Atsutane) | ||
# Entlastung des Vorstands | # Entlastung des Vorstands | ||
# | # Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge | ||
# | # Satzungsänderung: Vorstand | ||
# Wahl des | # Wahl des Vorstands | ||
# Wahl des Kassenprüfers | # Wahl des Kassenprüfers | ||
== | == Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge == | ||
Streiche § 5 (6) und ersetze durch: | |||
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden. | |||
== | == Satzungsänderung: Vorstand == | ||
Streiche § 8 (6) und ersetze durch: | |||
Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen. | |||
Streiche § 8 (7) und ersetze durch: | |||
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden. | |||
Streiche in § 10 (1) die Punkte: | |||
* ein stellvertretender Vorsitzender | |||
* ein Schriftführer | |||
und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein: | |||
* zwei stellvertretende Vorsitzende | |||
Streiche § 10 (3) und ersetze durch: | |||
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. |
Revision as of 14:16, 20 November 2016
Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.
Tagesordnungspunkte:
- Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
- Feststellung der Beschlußfähigkeit
- Protokollant für die MV bestimmen
- Bericht des Vorstands
- Bericht von der rgb2r
- Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
- Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
- Satzungsänderung: Vorstand
- Wahl des Vorstands
- Wahl des Kassenprüfers
Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
Streiche § 5 (6) und ersetze durch:
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.
Satzungsänderung: Vorstand
Streiche § 8 (6) und ersetze durch:
Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.
Streiche § 8 (7) und ersetze durch:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.
Streiche in § 10 (1) die Punkte:
* ein stellvertretender Vorsitzender * ein Schriftführer
und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:
* zwei stellvertretende Vorsitzende
Streiche § 10 (3) und ersetze durch:
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.