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Infrastruktur (Mailserver, Domain) versendet, um technische Probleme | |||
auszuschließen. Sofern die 2. Nachricht ebenfalls unzustellbar ist, | |||
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§5.6b | §5.6b |
Revision as of 14:55, 19 September 2012
Die nächste MV findet am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.
Tagesordnungspunkte:
- Bericht des Vorstands
- Mitglied im RZL e.V. geworden
- Teilnahme an Congress, GPN (mit Vortrag über das NoName-Router-Setup)
- RGB2R entfallen letztes Jahr
- Seit Ende Februar immer™ eine c¼h bei den Chaostreffs (yay/nay?)
- Chaos-Stammtisch
- Automatisierung der Mitgliedsgebühr-Reminder
- Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands
- Wahl des Kassenprüfers
- Wahl des Schriftführers
- Mitgliedsgebühren RZL
- Beitrag wurde auf 20 €/Monat (Stand: 26.10.2011) erhöht, wir zahlen derzeit 10 €/Monat
- Mitgliedschaft beibehalten yay/nay?
- Falls beibehalten: Beitrag auf 20 €/Monat erhöhen yay/nay?
- Satzungsänderung bzgl inaktive Mitglieder
- discordia
- Seit ≈ April 2009 kostet uns die Kiste 50 €/Monat
- Mitgliedsgebühren
- RGB2R
- Couches
- Großer Aufwand fürs Aufbauen bei jedem Treff
- Abgrenzung vom restlichen Chaostreff: Entweder mehr Couches kaufen und nurnoch Couches nutzen oder es sein lassen.
Geplante Satzungsänderung
Mein Vorschlag:
§5.2: Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. §5.6: Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint und nicht anderweitig mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine Nachricht (im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität an das Mitglied via E-Mail versendet. §5.6a: Sofern die 1. Nachricht unzustellbar ist (Fachbegriff „bounce“), wird 7 Kalendertage nach Unzustellbarkeitsbenachrichtigung eine weitere E-Mail (im folgenden „2. Nachricht“ genannt) über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain) versendet, um technische Probleme auszuschließen. Sofern die 2. Nachricht ebenfalls unzustellbar ist, gilt das Mitglied als inaktiv und die Mitgliedschaft endet. §5.6b Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der 1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet (im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist, dass Nicht-Antwort zur Beendigung der Mitgliedschaft führt. Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der 2. Nachricht noch immer nicht meldet, gilt es als inaktiv und die Mitgliedschaft endet.