MV: Difference between revisions

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# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Schriftführers
# Wahl des Schriftführers
# Mitgliedsgebühren RZL
#* Beitrag wurde auf 20 €/Monat (Stand: 26.10.2011) erhöht, wir zahlen derzeit 10 €/Monat
#* Mitgliedschaft beibehalten yay/nay?
#* Falls beibehalten: Beitrag auf 20 €/Monat erhöhen yay/nay?
# Satzungsänderung bzgl inaktive Mitglieder
# discordia
# Mitgliedsgebühren
# Mitgliedsgebühren
# RGB2R
# RGB2R
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#* Großer Aufwand fürs Aufbauen bei jedem Treff
#* Großer Aufwand fürs Aufbauen bei jedem Treff
#* Abgrenzung vom restlichen Chaostreff: Entweder mehr Couches kaufen und nurnoch Couches nutzen oder es sein lassen.
#* Abgrenzung vom restlichen Chaostreff: Entweder mehr Couches kaufen und nurnoch Couches nutzen oder es sein lassen.
# Satzungsänderung bzgl inaktive Mitglieder
# discordia





Revision as of 14:02, 19 September 2012

Die nächste MV findet am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Bericht des Vorstands
    • Mitglied im RZL e.V. geworden
    • Teilnahme an Congress, GPN (mit Vortrag über das NoName-Router-Setup)
    • RGB2R entfallen letztes Jahr
    • Seit Ende Februar immer™ eine c¼h bei den Chaostreffs (yay/nay?)
    • Chaos-Stammtisch
    • Automatisierung der Mitgliedsgebühr-Reminder
  2. Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
  3. Entlastung des Vorstands
  4. Wahl des Vorstands
  5. Wahl des Kassenprüfers
  6. Wahl des Schriftführers
  7. Mitgliedsgebühren RZL
    • Beitrag wurde auf 20 €/Monat (Stand: 26.10.2011) erhöht, wir zahlen derzeit 10 €/Monat
    • Mitgliedschaft beibehalten yay/nay?
    • Falls beibehalten: Beitrag auf 20 €/Monat erhöhen yay/nay?
  8. Satzungsänderung bzgl inaktive Mitglieder
  9. discordia
  10. Mitgliedsgebühren
  11. RGB2R
  12. Couches
    • Großer Aufwand fürs Aufbauen bei jedem Treff
    • Abgrenzung vom restlichen Chaostreff: Entweder mehr Couches kaufen und nurnoch Couches nutzen oder es sein lassen.


Geplante Satzungsänderung

Mein Vorschlag:

§5.2:
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds,
Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen
Personen.

§5.6:
Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint und nicht anderweitig
mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine Nachricht
(im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
an das Mitglied via E-Mail versendet. Nun trifft entweder Fall §5.6a
oder Fall §5.6b ein:

§5.6a:
Sofern die 1. Nachricht unzustellbar ist (Fachbegriff „bounce“), wird
nach 7 Kalendertagen eine weitere E-Mail (im folgenden „2. Nachricht“
genannt) über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain)
versendet, um technische Probleme auszuschließen. Sofern die 2.
Nachricht ebenfalls unzustellbar ist, gilt das Mitglied als inaktiv
und die Mitgliedschaft endet.

§5.6b
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der
1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
(im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
dass Nicht-Antwort zur Beendigung der Mitgliedschaft führt.

Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der
2. Nachricht noch immer nicht meldet, gilt es als inaktiv und die
Mitgliedschaft endet.


Kommentare? --sECuRE (talk) 12:21, 19 August 2012 (UTC)