MV: Difference between revisions
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Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen. | |||
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Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die | |||
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Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem | Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem Verein | ||
digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen, der es unmittelbar und | |||
ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. |
Revision as of 18:01, 23 April 2015
Die nächste MV findet am 2015-05-07 um 20:00 Uhr statt.
Tagesordnungspunkte:
- Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
- Feststellung der Beschlußfähigkeit
- Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
- Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
- Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
- Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
- Satzungsänderung §2.3
- Satzungsänderung §12.1
Satzungsänderung §2.3
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.
Satzungsänderungsvorschlag
Ersetze §2 Absatz 3 durch
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Satzungsänderung §12.1
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.
Satzungsänderungsvorschlag
Ersetze §12 Absatz 1 durch
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem Verein digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.