MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2014-10-30 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2015-05-07 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:
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#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Satzungsänderung §2.3
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
# Satzungsänderung §12.1
# Zuständigkeit des Amtsgerichts
# Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins
# Entlastung des Vorstands
# Wahl des 1. Vorstands
# Wahl des 2. Vorstands
# Wahl des Kassenwarts
# Wahl des Schriftführers
# Wahl des Kassenprüfers


== Zuständigkeit des Amtsgerichts ==
== Satzungsänderung §2.3 ==
 
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.
Ende Januar ist die Zuständigkeit für alle Vereine beim Amtsgericht Heidelberg
zum Amtsgericht Mannheim übergegangen. Dies sollte auch in unserer Satzung
verankert sein. Außerdem hat sich die VR-Nummer des Vereins auf VR 333127
geändert.


=== Satzungsänderungsvorschlag ===
=== Satzungsänderungsvorschlag ===


Ersetze §1 Absatz 2 durch
Ersetze §2 Absatz 3 durch
 
Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und ist im Vereinsregister beim
Amtsgericht Mannheim eingetragen.


Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


== Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins ==


Im Jahr 2012 hat sich der Verein FoeBud e.V. in digitalcourage e.V. umbenannt.
== Satzungsänderung §12.1 ==
Dies sollten wir nun auch in unserer Satzung verankern, damit im Falle der
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.
Auflösung der digitalcourage e.V. auch wirklich das Geld zugesprochen bekommt.


=== Satzungsänderungsvorschlag ===
=== Satzungsänderungsvorschlag ===
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Ersetze §12 Absatz 1 durch
Ersetze §12 Absatz 1 durch


  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem
  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem Verein
  Verein digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen.
  digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen, der es unmittelbar und
ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Revision as of 18:01, 23 April 2015

Die nächste MV findet am 2015-05-07 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
    • Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
    • Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
    • Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
  4. Satzungsänderung §2.3
  5. Satzungsänderung §12.1

Satzungsänderung §2.3

Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.

Satzungsänderungsvorschlag

Ersetze §2 Absatz 3 durch

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


Satzungsänderung §12.1

Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.

Satzungsänderungsvorschlag

Ersetze §12 Absatz 1 durch

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem Verein
digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen, der es unmittelbar und
ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.