MV: Difference between revisions
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Tagesordnungspunkte: | Tagesordnungspunkte: | ||
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte | |||
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist | # Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist | ||
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben | #* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben | ||
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden | #* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden | ||
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben zum Amtsgericht gesendet werden | #* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden | ||
# Bericht des Vorstands | # Bericht des Vorstands | ||
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane) | # Bericht des Kassenprüfers (Atsutane) |
Revision as of 11:02, 3 November 2012
Die letzte MV fand am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.
Für die nächste MV hier schonmal TOPs in geeigneter Reihenfolge vorbereitet:
Tagesordnungspunkte:
- Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
- Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
- Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
- Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
- Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
- Entlastung des Vorstands
- Mitgliedsgebühren senken
- Vorstand 1:1 wiederwählen?
- Wahl des Vorstands
- Wahl des Kassenprüfers
- Wahl des Schriftführers
Geplante Satzungsänderung
§5.2: Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. §5.6: Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint, keine Mitgliedsbeiträge zahlt und nicht anderweitig mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht (im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität an das Mitglied via E-Mail versendet. §5.6a: Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der 1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet (im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist, dass Nicht-Antwort binnen 30 Kalendertagen zur Beendigung der Mitgliedschaft führt. Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der 2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft aufgrund von Inaktivität. §5.6b: Sofern die 1. oder 2. Nachricht unzustellbar sind (Fachbegriff „bounce“) wird sieben Kalendertage nach der Unzustellbarkeitsmeldung jeweils ein erneuter Zustellversuch über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain) unternommen, um technische Probleme auf Senderseite auszuschließen. Es gelten die Fristen wie in §5.6a ab dem Datum des erneuten Zustellversuches. Ist der erneute Zustellversuch ebenfalls unzustellbar („bounce“), endet die Mitgliedschaft nach Erhalt der Unzustellbarkeitsmeldung.