Beitragsordnung: Difference between revisions

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= Vorschlag (!) für die Beitragsordnung =
Stand: 2013-03-14


== §1 Höhe der Beiträge ==
= §1 Höhe der Beiträge =


# Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.
# Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.


== §2 Fälligkeit/Zahlungsweise ==
= §2 Fälligkeit/Zahlungsweise =


# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum 15. eines jeden Monats fällig.
# Optional können Mitgliedsbeiträge auch jährlich im Voraus gezahlt werden. Bei Austritt aus dem Verein gilt jedoch Satzung §5.5 („Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.“)
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.

Latest revision as of 15:58, 15 March 2013

Stand: 2013-03-14

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum 15. eines jeden Monats fällig.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.