Beitragsordnung
Stand: 2018-03-22, siehe auch Satzung
§1 Höhe der Beiträge
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Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
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Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
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Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
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Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.